SG Duisburg, Gerichtsbescheid vom 03.12.2010 – S 38 AS 676/10
Zugangsnachweis durch Telefax-Sendebericht mit OK-Vermerk
Bei Vorlage eines Sendeberichts mit "OK"-Vermerk kann grundsätzlich darauf geschlossen werden, dass das entsprechende Telefax dem Empfänger zugegangen ist. Das gilt jedenfalls, sofern keine Hinweise auf eine Manipulation des Sendeberichts oder sonstige Störungen vorliegen.
OLG Köln, Urteil vom 22.01.2010 – 6 U 119/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters
In Verträgen über die Erbringung von Mobilfunkleistungen sind folgende Klauseln unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen:
"Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto [des Mobilfunkanbieters] gutgeschrieben ist."
"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann [der Anbieter] den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen."
BGH, Urteil vom 11.05.2011 – VIII ZR 289/09
Vertragliche Haftung des Inhabers bei unbefugter Nutzung des eBay-Accounts
1. Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urt. v. 03.03.1966 – II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; Urt. v. 18.01.1988 – II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; Urt. v. 08.12.2005 – III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).
2.Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 11.03.2009 – I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 – Halzband).
3. Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2011 – I-15 W 14/11
Kein Eilrechtsschutz gegen negative eBay-Bewertung
Der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund kann fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahr hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung, die ihm der Antragsgegner bei eBay erteilt hat, in dem Bewertungssystem erwidert hat.
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 – 4 U 180/09
Notwendigkeit einer vertraglichen Vereinbarung bzgl. der Rücksendekosten
Dem Käufer können im Fernabsatz die Rücksendekosten nur durch eine diese Rechtsfolge begründende Vereinbarung übertragen werden. Eine solche Vereinbarung liegt nicht schon dann vor, wenn es in einer – überdies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen – "Widerrufsbelehrung" heißt, der Käufer habe unter bestimmten Voraussetzungen "die Kosten der Rücksendung zu tragen"; denn dieser einseitige Hinweis ist keine Vereinbarung.
BGH, Urteil vom 17.02.2011 – III ZR 35/10
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters
1. Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln "Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch … unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat." sowie "Nach Verlust der C-Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei C angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen C den Zugang vermittelt." sind wirksam.
2. Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel "Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann C den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren." ist unwirksam.