BGH, Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 7/09
Zum Verbraucherbegriff bei Freiberuflern
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
AG Waiblingen, Urteil vom 12.11.2008 – 9 C 1000/08
Keine Vertragsstrafe für Spaßbieter
Eine Klausel im Rahmen einer eBay-Auktion, nach der jeder Bietende verpflichtet wird, bei Rücknahme seines Gebots 25 % des letztlich erzielten Kaufpreises als Vertragsstrafe zu zahlen, verstößt gegen § 309 Nr. 6 BGB und ist deshalb unwirksam.
KG, Beschluss vom 08.09.2009 – 5 W 105/09
Belehrung über Erstattungsfrist und Gefahrtragung des Unternehmers nach Widerruf
1. Über die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) ist der Verbraucher – entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV – gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30.09.2008.
2. Über die Gefahrtragung des Unternehmers bei Rücksendung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher – entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV – gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30.09.2008. Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß i. S. des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden (überholt insoweit die Entscheidung des Senats vom 16.11.2007 – 5 W 341/07).
BGH, Urteil vom 16.07.2009 – III ZR 299/08
Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders
Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.
AG München, Urteil vom 09.07.2009 – 161 C 6412/09
Unverlangte E-Mail-Werbung
1. Die unerbetene Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken stellt nach gefestigter Rechtsprechung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
2. Eine unzumutbare Belästigung i. S. des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist selbst dann noch zu bejahen, wenn die Werbemail im "Betreff" von vorneherein klar und unzweideutig als Werbung gekennzeichnet ist und der Empfänger sie deshalb ohne Weiteres löschen kann, ohne sie erst lesen zu müssen. Denn auch Aufbau und Anzeige der E-Mail sowie das Lesen des Betreffs kosten Zeit und Geld.
3. Ein einmaliger E-Mail-Kontakt reicht nicht aus, um eine Einwilligung mit der Zusendung von Werbemails anzunehmen.
LAG München, Urteil vom 08.07.2009 – 11 Sa 54/09
Fristlose Kündigung eines Systemadministrators wegen Einsicht in E-Mails
Die unerlaubte Einsichtnahme in fremde E-Mails durch einen Systemadministrator stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar und rechtfertigt die fristlose Kündigung des Administrators ohne vorhergehende Abmahnung.